BMF, Schreiben v. 20.10.2003, IV A 2 - S 2728 - 4/03, BStBl I 2003,558
TOP I/7 der KSt/GewSt-Sitzung II/03
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt bei der Anwendung der Befreiungsvorschriften des § 5 Abs. 1 Nr. 8 KStG, § 3 Nr. 11 GewStG Folgendes:
Für die Steuerbefreiung der berufsständischen Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen ist es entsprechend § 187a SGB VI unschädlich, wenn aus einer vom Arbeitgeber gezahlten Entlassungsentschädigung wegen Altersteilzeit neben den in § 5 Abs. 1 Nr. 8 KStG, § 3 Nr. 11 GewStG festgelegten Höchstbeträgen zur Reduzierung des versicherungsmathematischen Abschlags beim vorgezogenen Altersruhegeld Leistungen in die berufsständische Versorgungseinrichtung entrichtet werden.
Normenkette
Fundstellen
BStBl I, 2003, 558
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen