Auch für Flüchtlinge kann die Anerkennung von mitgebrachten beruflichen Qualifikationen für den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt eine wichtige Rolle spielen. Die Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses ist in einigen Berufen zwingende Voraussetzung (z. B. bei Ärzten, Lehrern oder Krankenpflegepersonal). Auch in anderen Berufen erhöht eine Anerkennung die Chancen auf dem Arbeitsmarkt, weil Arbeitgeber besser einschätzen können, was die Bewerberin oder der Bewerber gelernt haben.

Service und weitere Informationen

Das mehrsprachige Informationsportal "Anerkennung in Deutschland"[1] beantwortet alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit der Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses. Interessierte können hier selbstständig recherchieren und sich so einen ersten Überblick über das Thema verschaffen. Neben Deutsch gibt es das Portal in Englisch, Spanisch, Italienisch, Rumänisch, Polnisch, Türkisch und Griechisch.

Ergänzend verweist das Bundesbildungsministerium auf folgende weiterführende Hilfen und Informationen:

  • Erste Informationen zum Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse wurden in einem Video zusammengestellt – verfügbar in 7 Sprachen.
  • Mit dem Anerkennungs-Finder kann geprüft werden, ob eine Anerkennung im konkreten Fall notwendig oder hilfreich ist. Nutzer können mit wenigen Klicks herausfinden, wo sie eine Anerkennung ihres Berufsabschlusses beantragen können. Außerdem werden auf der Ergebnisseite alle wichtigen Informationen für die Antragstellung zusammengefasst – z. B. welche Unterlagen man dafür braucht.
  • Ein von BAMF und BMBF herausgegebener allgemeiner Info-Flyer in 15 Sprachen (u. a. Arabisch) gibt grundlegende Informationen zu Gesetz und Verfahren. Der Flyer kann auch in Papierform beim BAMF bestellt werden. Speziell für die akademischen Heilberufe (u. a. Ärztinnen und Ärzte) gibt es den Flyer "Anerkennungsverfahren für akademische Heilberufe" in 5 Sprachen.
  • Falls die normalerweise nötigen Dokumente für eine Anerkennung nicht oder nur unvollständig vorgelegt werden können, kann im Anerkennungsverfahren eine Qualifikationsanalyse durchgeführt werden.
  • Für individuelle Anerkennungsberatung und Begleitung können Ratsuchende sich auch an die regionalen Beratungsstellen des Netzwerks "Integration durch Qualifizierung (IQ)" wenden.
  • Weiterhin bietet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Hotline, die auf Englisch und Deutsch Fragen zur Anerkennung sowie zu Jobsuche, Einreise und Aufenthalt und zum Deutsch lernen beantwortet.[2]
  • Weiterführende Informationen zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen in Deutschland hat das Onlineportal qualiboXX in einem Dossier "Flüchtlinge – Qualifizierung und Arbeitsmarktintegration" zusammengestellt.

    [3]

Des Weiteren sind folgende Internetportale zu empfehlen:

  • ANABIN – Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
  • Anerkennung ausländischer Qualifikationen im beruflichen Bereich
  • Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
  • Anerkennung in Deutschland – Das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
  • MySkillls – Berufliche Kompetenzen erkennen (BKE)
  • BQ-Portal – Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen
  • enic-naric-net – gateway to recognition of academic and professional qualifications
  • Kompetenzzentrum Migranet
  • Make it in Germany – Willkommensportal der Fachkräfteoffensive für internationale Fachkräfte
  • Unternehmen Berufsanerkennung
[2] Tel. +49 30 1815 – 1111.

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