Die übermittelten Anmeldungen sind von der Krankenkasse mit den eigenen Bestandsdaten abzugleichen. Wird ein Fehler festgestellt, so ist dieser mit dem Arbeitgeber aufzuklären. Wenn die Anmeldung nicht zu erstatten war, inhaltlich fehlerhaft war oder bei einer falschen Krankenkasse eingereicht wurde, ist sie zu stornieren und ggf. neu zu erstellen.

Seit 1.1.2021 ist das Kennzeichen "Mehrfachbeschäftigung" nicht mehr in den DEÜV-Meldungen anzugeben.

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