Bei der Gestaltung von Produkten und Arbeitsplätzen ist neben der Erreichbarkeit und Sichtbarkeit von Stellteilen und Anzeigen auch darauf zu achten, dass dem Nutzer genügend Bewegungsraum für Arbeits- und Ausgleichsbewegungen zur Verfügung gestellt wird. Ausschlaggebend für die Dimensionierung dieser Außenmaße ist der größte Nutzer; deswegen ist die Bemessungsgrundlage das 95. Perzentil der Nutzergruppe.
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