Es empfiehlt sich dringend, in die Vereinbarung über die Gewährung einer Anwesenheitsprämie einen Freiwilligkeitsvorbehalt aufzunehmen.
Muster für Freiwilligkeitsvorbehalt
Bei der Anwesenheitsprämie handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Auch nach mehrmaliger Zahlung entsteht für die Zukunft kein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf die Zahlung.
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