Anzeigepflichten beschreiben die Verpflichtungen (hier des Arbeitgebers), eine andere Partei (Behörden oder den Arbeitnehmer, ggf. auch sonstige Dritte) unaufgefordert über bestimmte Sachverhalte zu informieren oder aufzuklären. Anzeigepflichten sind gleichbedeutend mit Meldepflichten – ein einheitlicher Sprachgebrauch besteht nicht. Davon zu trennen sind Hinweis- und Aufklärungspflichten als Nebenpflichten im Arbeitsverhältnis, z. B. über Gefahren am Arbeitsplatz.

Die Verletzung von Anzeigepflichten stellt oftmals eine Ordnungswidrigkeit dar und ist bußgeldbewehrt. Daneben kann sich der Arbeitgeber im Einzelfall schadensersatzpflichtig gegenüber dem Arbeitnehmer machen.

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