Für den ELStAM-Abruf wird eine Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID oder IdNr) des Arbeitnehmers benötigt. Unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer erhalten diese automatisch. Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer haben hingegen erst einmal keine Steuer-ID. Die Steuer-ID kann jedoch seitens des Grenzpendlers bei dem Betriebsstättenfinanzamtdes Arbeitgebers beantragt werden.[1] Der Vordruck zur Beantragung der Steuer-ID ist im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung zu finden.[2]

 
Hinweis

Elektronischer Abruf ist für Grenzpendler noch nicht möglich

Geplant ist die Integration der beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer in das ELStAM-Verfahren. Jedoch bleibt der Personenkreis der Grenzpendler bisher aus technischen Gründen noch vom ELStAM-Verfahren ausgeschlossen.

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