Die Anzeige über den unzutreffenden Lohnsteuereinbehalt muss schriftlich erfolgen und folgende Angaben enthalten[1]:

  • den Namen und die Anschrift des Arbeitnehmers,
  • die abgerufenen ELStAM oder
  • die auf der Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug eingetragenen Besteuerungs- bzw. Lohnsteuerabzugsmerkmale (Geburtsdatum, Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal und ggf. Freibetrag oder Hinzurechnungsbetrag) sowie
  • den Anzeigegrund und
  • die für die Berechnung einer Lohnsteuernachforderung erforderlichen Mitteilungen über Höhe und Art des Arbeitslohns (z. B. Auszug aus dem Lohnkonto).

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