Pensionskassen und Lebensversicherungsunternehmen können kraft gesetzlicher Fiktion in Fällen der Insolvenzsicherung zu Arbeitgebern werden.[1] Bei Altersteilzeit haben in bestimmten Fällen die Bundesagentur für Arbeit oder eine gemeinsame Einrichtung der Tarifpartner und eine Ausgleichskasse der Arbeitgeber die Pflichten eines Arbeitgebers zu übernehmen.

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