Zinsvorteile aus Arbeitgeberdarlehen bis zu 2.600 EUR sind lohnsteuerlich unbeachtlich.[1] Für die Prüfung dieser Freigrenze ist die noch nicht getilgte Darlehenssumme am Ende des Lohnzahlungszeitraums maßgebend. Mehrere vom Arbeitgeber getrennt gewährte Darlehen sind hierbei zusammenzurechnen. Dies gilt unabhängig davon, zu welchen Zwecken und Konditionen sie vom Arbeitgeber hingegeben wurden.

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