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Arbeitgeberdarlehen / 2 Inhalt des Darlehensvertrags

Stephan Wilcken
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Die Darlehensbedingungen ergeben sich zumeist aus dem Darlehensvertrag. Aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit sollte der Vertrag schriftlich abgefasst werden. Ein Schriftformerfordernis besteht dann, wenn das Arbeitgeberdarlehen zu marktüblichen oder höheren Zinssätzen abgeschlossen werden soll; in diesen Fällen handelt es sich um einen sogenannten Verbraucherdarlehensvertrag.

Es sollten insbesondere Regelungen zu folgenden Punkten getroffen werden:

2.1 Höhe des Darlehens

Die Höhe des Darlehens ist zwingend zu vereinbaren.

2.2 Verzinsung

Arbeitgeberdarlehen werden regelmäßig zu günstigeren Zinskonditionen als übliche Bankdarlehen angeboten.

 
Achtung

Keine Zinsen ohne Vereinbarung

Der Arbeitnehmer muss allerdings nur dann Zinsen an den Arbeitgeber zahlen, wenn dies im Darlehensvertrag ausdrücklich vereinbart worden ist. Fehlt eine Vereinbarung, muss das Darlehen nur zinslos zurückgezahlt werden.

Es kann in gewissen Grenzen vereinbart werden, dass sich der Zinssatz erhöht, wenn zwar das Arbeitsverhältnis beendet wird, der Darlehensvertrag jedoch fortbesteht. Räumt beispielsweise ein Versicherungsunternehmen den eigenen Arbeitnehmern für ein Baudarlehen einen Sonderzinssatz ein, ist die Bedingung, dass nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses der für Versicherungsnehmer geltende höhere Zinssatz zur Anwendung kommt, keine unangemessene Benachteiligung der Arbeitnehmer.[1]

[1] BAG, Urteil v. 23.2.1999, 9 AZR 737/97.

2.3 Rückzahlungsmodalitäten

Im Vertrag sollten die Rückzahlungsmodalitäten detailliert vereinbart werden. Hierbei sollte ein Tilgungsplan aufgestellt werden, aus dem sich die Höhe der einzelnen Raten und die Fälligkeitstermine ergeben.

2.3.1 Aufrechnung mit laufendem Gehaltsanspruch

Regelmäßig wird das Darlehen zurückgezahlt, indem der Arbeitgeber die Tilgungsraten in der vereinbarten Höhe vom laufenden Entgelt einbehält. Rechtlich handelt es sich um eine Aufrechnung. Beim ech...

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