Arbeitgeberdarlehen werden regelmäßig zu günstigeren Zinskonditionen als übliche Bankdarlehen angeboten.

 
Achtung

Keine Zinsen ohne Vereinbarung

Der Arbeitnehmer muss allerdings nur dann Zinsen an den Arbeitgeber zahlen, wenn dies im Darlehensvertrag ausdrücklich vereinbart worden ist. Fehlt eine Vereinbarung, ist das Darlehen zinslos zurückzuzahlen.

Es kann in gewissen Grenzen vereinbart werden, dass sich der Zinssatz erhöht, wenn zwar das Arbeitsverhältnis beendet wird, der Darlehensvertrag jedoch fortbesteht. Räumt beispielsweise ein Versicherungsunternehmen Arbeitnehmern für ein Baudarlehen einen Sonderzinssatz ein, so enthält die Bedingung, dass nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses der für Versicherungsnehmer geltende höhere Zinssatz zur Anwendung kommt, keine unangemessene Benachteiligung der Arbeitnehmer.[1]

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