Zinsvorteile aus Arbeitgeberdarlehen, die mit dem üblichen Endpreis am Abgabeort bewertet werden[1], bleiben im Rahmen der monatlichen 50-EUR-Sachbezugsfreigrenze (bis 2021: 44-EUR-Freigrenze) ggf. steuerfrei.[2] Dabei ist allerdings sicherzustellen, dass die Freigrenze nicht bereits durch andere Sachbezüge ausgeschöpft wird.

Für Zinszuschüsse des Arbeitgebers gilt die 50-EUR-Freigrenze nicht.[3]

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