Zinsvorteile aus kleineren Arbeitgeberdarlehen bis zu 2.600 EUR unterliegen nicht der Lohnbesteuerung. Die Freigrenze ist überschritten, wenn die Summe der noch nicht getilgten Darlehen am Ende des Lohnzahlungszeitraums 2.600 EUR übersteigt. Mehrere vom Arbeitgeber getrennt gewährte Darlehen sind unabhängig vom Verwendungszweck bei der Prüfung der Freigrenze zusammenzurechnen.[1]
Berechnung der Freigrenze bei mehreren Darlehen
Ein Arbeitnehmer erhielt am 1.3. des Vorjahres ein zinsloses Darlehen (1) über 1.500 EUR, welches jährlich zum 1.12. mit 500 EUR getilgt wird.
Am 1.5. des aktuellen Jahres wird ihm ein weiteres zinsloses Darlehen von 2.000 EUR gewährt, für das monatliche Tilgungsraten von 200 EUR mit Wirkung ab 15.8. vereinbart sind.
März (Vorjahr) | Dez. (Vorjahr) | Mai | Aug. | ab Sept. | |
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Darlehen 1 | 1.500 EUR | 1.500 EUR | 1.000 EUR | 1.000 EUR | 1.000 EUR |
abzgl. Tilgung | - 500 EUR | ||||
= Restdarlehen | 1.000 EUR | ||||
Darlehen 2 | 2.000 EUR | 2.000 EUR | 1.800 EUR | ||
abzgl. Tilgung | - 200 EUR | - 200 EUR | |||
= Restdarlehen | 1.800 EUR | 1.600 EUR | |||
Restdarlehen gesamt | 1.500 EUR | 1.000 EUR | 3.000 EUR | 2.800 EUR | 2.600 EUR |
Geldwerter Vorteil | nein | nein | ja | ja | nein |
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