Begriff

Arbeitgeberzuschüsse sind Leistungen des Arbeitgebers an dessen Arbeitnehmer, die kein direktes Arbeitsentgelt darstellen. Hierzu gehören Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Beiträgen für privat krankenversicherte bzw. freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer. Außerdem zahlt der Arbeitgeber für eine werdende Mutter während der Mutterschutzfristen einen gesetzlichen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Die Zuschüsse des Arbeitgebers zum privaten bzw. freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherungsbeitrag ergeben sich aus § 257 SGB V. Der Mutterschaftsgeldzuschuss wird in § 20 MuSchG geregelt.

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