Manche Tätigkeiten werden an wechselnden Einsatzorten erbracht. In diesen Fällen kann meist nur unter Berücksichtigung anderer Faktoren entschieden werden, welches Gewicht dem Tätigkeitsort zukommt. Ist der Auftragnehmer nicht überwiegend im Betrieb des Auftraggebers tätig, kann dies für eine Selbstständigkeit sprechen. Entspricht es dem Wesen der Tätigkeit, dass diese an wechselnden Orten erbracht wird, kann dies hingegen nicht als Merkmal einer Selbstständigkeit gewertet werden (Beispiele: Kurierfahrten, Baustelleneinsatz, Spediteurstätigkeit).

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