Freiwillig krankenversicherte Arbeitnehmer[1] haben die Beiträge allein zu tragen und zu zahlen. Das gilt auch für privat krankenversicherte Arbeitnehmer. Für diese Arbeitnehmer besteht jedoch u. U. ein Anspruch auf eine Beitragsbeteiligung des Arbeitgebers in Form eines Beitragszuschusses.

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