Überblick

Für die Haftung des Arbeitnehmers gelten grundsätzlich die allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Im Laufe der Zeit hat allerdings eine Anpassung der zivilrechtlichen Haftungsgrundsätze an die besonderen Verhältnisse und Bedürfnisse des Arbeitsverhältnisses stattgefunden. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die vom Bundesarbeitsgericht (BAG) entwickelten Grundsätze zu nennen, die Haftungserleichterungen für Arbeitnehmer beinhalten. Im Zentrum der gerichtlichen Entscheidungen steht die Suche nach einer dem Einzelfall gerecht werdenden Verteilung der Haftungsanteile zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Nachteilige Folge dieser Rechtsprechung ist, dass in jedem Haftungsfall haftungsmildernde und haftungsverschärfende Einzelaspekte zum Ausgleich gebracht werden müssen, für die es keinen abschließenden Katalog gibt. Neben der Darstellung der Grundzüge der Arbeitnehmerhaftung werden deshalb die wichtigsten Aspekte aufgezeigt, die vor einer Inanspruchnahme des Arbeitnehmers wegen eines von ihm verursachten Schadens überdacht werden sollten.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die allgemeinen zivilrechtlichen Haftungsregelungen finden sich in §§ 241 ff. BGB. Im Arbeitsrecht gilt zudem die besondere Beweisregel des § 619a BGB. Im Verhältnis zu Arbeitskollegen gilt § 105 SGB VII.

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