Wie in jeden Vertrag gehören auch in einen Überlassungsvertrag Vereinbarungen hinsichtlich:

  • der Formbedürftigkeit (schriftlich) etwaiger Änderungen und Ergänzungen des Vertrags
  • des Erfüllungsortes und Gerichtsstand, falls die gesetzlichen Regelungen nicht ausreichen
  • auch die Aufnahme einer Salvatorischen Klausel für den Fall von Vertragslücken ist zu empfehlen.

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