Wie in jeden Vertrag gehören auch in einen Überlassungsvertrag Vereinbarungen hinsichtlich:
- der Formbedürftigkeit (schriftlich) etwaiger Änderungen und Ergänzungen des Vertrags
- des Erfüllungsortes und Gerichtsstand, falls die gesetzlichen Regelungen nicht ausreichen
- auch die Aufnahme einer Salvatorischen Klausel für den Fall von Vertragslücken ist zu empfehlen.
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