Wenn der Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigung elektronisch erstellt, muss er dabei aus Datenschutzgründen die folgenden Anforderungen[1] einhalten:
- Die Meldung muss über gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung erfolgen.
- Sie muss über systemüberprüfte Programme oder mit einer Ausfüllhilfe im eXTra-Standard erfolgen.
- Die Bundesagentur hat Rückmeldungen an den Arbeitgeber ebenfalls durch Datenübertragung zu erledigen.
- Die Meldung muss nach Datensätzen mit Schlüsselzahlen erfolgen, die von der Bundesagentur für Arbeit bestimmt werden.
Papiervordruck
Der Papiervordruck ist im Internet abrufbar.
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