Wenn der Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigung elektronisch erstellt, muss er dabei aus Datenschutzgründen die folgenden Anforderungen[1] einhalten:

  • Die Meldung muss über gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung erfolgen.
  • Sie muss über systemüberprüfte Programme oder mit einer Ausfüllhilfe im eXTra-Standard erfolgen.
  • Die Bundesagentur hat Rückmeldungen an den Arbeitgeber ebenfalls durch Datenübertragung zu erledigen.
  • Die Meldung muss nach Datensätzen mit Schlüsselzahlen erfolgen, die von der Bundesagentur für Arbeit bestimmt werden.
 
Praxis-Tipp

Papiervordruck

Der Papiervordruck ist im Internet abrufbar.

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