Besondere Bescheinigungspflichten bestehen, wenn der Arbeitgeber geltend macht, die Arbeitslosigkeit sei Folge eines Arbeitskampfs. In diesem Fall hat er dies darzulegen und glaubhaft zu machen sowie eine Stellungnahme der Betriebsvertretung beizulegen.[1]

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge