Innerhalb der gesetzlichen Fördergrenzen hat die Agentur für Arbeit einen Ermessens- und Verhandlungsspielraum. Insoweit ist eine sorgfältige Begründung des Förderantrags, insbesondere zum Umfang eines Einarbeitungsaufwands oder zu den ggf. auszugleichenden Minderleistungen ausschlaggebend für die Erfolgsaussichten eines Förderantrags.

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