Regelmäßig nicht begünstigt, weil es sich nicht um betriebliche Geräte des Arbeitgebers handelt, sind[1]

  • Smart-TV,
  • Spielkonsolen,
  • MP3-Player,
  • Spielautomaten,
  • E-Book-Reader,
  • Gebrauchsgegenstände mit eingebautem Mikrochip,
  • Digitalkameras und digitale Videocamcorder,
  • vorinstallierte Navigationsgeräte im Pkw.[2]

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