Das Karrierecenter der Bundeswehr fordert eine Person, deren Verpflichtung zum freiwilligen Wehrdienst angenommen worden ist, unter Angabe von Ort, Zeitpunkt und Dauer des Wehrdienstes zum Dienstantritt auf. Die Aufforderung soll 4 Wochen vor dem Dienstantrittstermin bekannt gegeben werden.[2]

[1] Beim Pflichtwehrdienst spricht man von der "Einberufung der Wehrpflichtigen".
[2] § 58g SG; nach Abs. 2 sind auch andere Gesetze und Rechtsverordnungen, die an die Einberufung zum (Pflicht-)Wehrdienst anknüpfen, entsprechend anzuwenden.

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