Der freiwillige Wehrdienst wird nicht auf Grundlage eines Einberufungsbescheids begonnen, vielmehr ergeht durch das Karrierecenter der Bundeswehr eine Aufforderung zum Dienstantritt.[1] In der Aufforderung sind Ort und Zeitpunkt des Dienstantritts sowie die Dauer des Wehrdienstes anzugeben. Die Aufforderung soll 4 Wochen vor dem Dienstantrittstermin bekannt gegeben werden. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die Aufforderung zum Dienstantritt unverzüglich seinem Arbeitgeber vorzulegen.[2]

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge