Zusammenfassung
Arbeitsschutzmanagement heißt, den betrieblichen Arbeitsschutz (zu dem auch der Gesundheitsschutz, die Ergonomie sowie die Gesundheitsförderung zu zählen sind) zu managen. Dies bedeutet:
- Die Geschäftsführung legt Ziele für den Arbeitsschutz im Unternehmen schriftlich fest, macht sie bekannt und bricht sie mit den jeweils verantwortlichen Führungskräften für deren Bereiche herunter.
- Die Geschäftsführung regelt zusammen mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und weiteren Akteuren im Arbeitsschutz die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Ressourcen, Strukturen und Prozesse).
- Die Führungskräfte planen Maßnahmen zur Umsetzung des Arbeitsschutzes in ihrem Zuständigkeitsbereich und zur Erreichung der vereinbarten Ziele.
- Die Führungskräfte setzen mit ihren Mitarbeitern die geplanten Maßnahmen entsprechend den Vorgaben um und verfolgen die Umsetzung.
- Die Führungskräfte steuern bei Bedarf nach.
- Der Unternehmer prüft regelmäßig mit Unterstützung der Akteure im Arbeitsschutz die Wirksamkeit der Maßnahmen und die Erreichung der Ziele und leitet bei Soll-Ist-Abweichungen Korrekturen und Verbesserungen ein.
Das systematische Vorgehen und das systematische Arbeitsschutzhandeln tragen zum Schutz der Beschäftigten und Dritter vor Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen, zur Gesundheitsförderung sowie zur Anlagensicherheit bei. Arbeitsschutz managen ist vor allem ein Führungsprozess. Arbeitsschutzmanagement unterscheidet sich von einem Arbeitsschutz-Managementsystem (AMS) dadurch, dass die Umsetzung sich nicht zwingend an einem definierten Managementsystem (AMS-Konzept) orientiert.
1 Arbeitsschutzmanagement – eine Pflicht?
Von einem Unternehmen wird derzeit weder vom Gesetzgeber, noch von seinem Unfallversicherungsträger die Anwendung eines Arbeitsschutzmanagements explizit gefordert. Betrachtet man allerdings die Forderungen des Arbeitsschutzgesetzes an einen Arbeitgeber (Unternehmer), so wird deutlich, dass die Kernpunkte eines Arbeitsschutzmanagements direkt und die ihm zugrundeliegende Strategie indirekt gefordert werden:
- Das Arbeitsschutzgesetz geht von einem zeitgemäßen, präventiven Arbeitsschutzverständnis aus (v. a. § 5).
- Es verpflichtet den Arbeitgeber, die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen "zu treffen" – also zu ermitteln, zu planen und umzusetzen, sie "auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen" und erforderlichenfalls "anzupassen" – also zu korrigieren oder zu verbessern (§ 3 Abs. 1 ArbSchG).
- Der Arbeitgeber muss für die Umsetzung des Arbeitsschutzes "eine geeignete Organisation" aufbauen, die "erforderlichen Mittel bereitstellen" und Sicherheit und Gesundheitsschutz in die betrieblichen Führungsstrukturen einbinden (§ 3 Abs. 2 ArbSchG), z. B. durch die Auswahl und Beauftragung geeigneter Führungskräfte (§ 7 ArbSchG), die Übertragung von Unternehmerpflichten (§ 13 ArbSchG) etc.
Einen empfehlenden Charakter hat der nationale "Leitfaden für Arbeitsschutzmanagementsysteme", der von allen im Arbeitsschutz relevanten Gruppen (BMAS, Arbeitsschutzbehörden der Länder, Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, Sozialpartner) erarbeitet und veröffentlicht wurde. Durch seinen "normativen" Charakter empfiehlt er Unternehmen, ein Arbeitsschutzmanagement auf freiwilliger Basis anzuwenden.
Im Gegensatz zu diesen indirekten Forderungen erwarten und fordern immer mehr Kunden von ihren Auftragnehmern einen nachweisbar wirksamen Arbeitsschutz bzw. ein intaktes Arbeitsschutzmanagement. Ein Beispiel dafür ist die petro-chemische Industrie. Hier verlangen die Unternehmen von ihren Kontraktoren den Nachweis eines wirksamen Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutz-Managementsystems (SGU) i. d. R. entsprechend dem AMS-Standard "Sicherheits-Certifikat-Contraktoren (SCC)" bzw. "Sicherheits-Certifikat-Personaldienstleister (SCP)". Die Relevanz des Themas Arbeitsschutzmanagement ist durch die Veröffentlichung der DIN ISO 45.001:2018 "Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Anforderungen mit Leitlinien zur Anwendung" deutlich gestiegen. Immer mehr Unternehmen fordern zukünftig von ihren Lieferanten und Partnerfirmen ein Arbeitsschutzmanagement.
2 Arbeitsschutz managen
2.1 Managen – mehr als ein Modewort
Es ist ein Zeichen unserer Zeit, dass heute fast alle betrieblichen Aufgaben "gemanagt" und diese Prozesse als "Management" bezeichnet werden. Ganz selbstverständlich sprechen wir heute von Projektmanagement, Qualitätsmanagement, Umweltmanagement, Kostenmanagement etc. Doch brauchen wir auch noch ein Arbeitsschutzmanagement?
Bei einer zeitgemäßen Unternehmensführung werden heute alle wesentlichen betrieblichen Aufgaben gemanagt. Managen umfasst dabei ganz allgemein das Ausrichten, Planen, Steuern, Initiieren, Kontrollieren und kontinuierliches Verbessern von Strukturen, Prozessen und Tätigkeiten zum Erreichen festgelegter Ziele. Dies gilt selbstverständlich auch für den Arbeitsschutz. Dem Managen liegt ein Regelkreis, der bekannte PDCA-Zyklus, zugrunde. Ein Kernpunkt des Managens ist die Abfolge:
- Planen (plan): Wesentliche Aufgaben sind Analyse der Ausgangssituation, Formulie...