Für den Anspruch auf Entgeltersatzleistungen (z. B. Krankengeld) ist der ursächliche Zusammenhang zwischen einer Krankheit und der Arbeitsunfähigkeit erforderlich. Die Krankheit muss die wesentliche Bedingung für die Arbeitsunfähigkeit sein. Andere Ursachen neben der Krankheit schließen den Anspruch nicht aus.
Wesentliche Bedingung
Ein beschäftigter Versicherter leidet unter einer Beinverkürzung als Folge einer Krankheit. Wenn die erforderliche Beinprothese zur Reparatur gegeben wird, kann die Arbeit nicht weiter ausgeübt werden. Die Arbeitsunfähigkeit hat ihre wesentliche Ursache in der Krankheit.[1]
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