Zwischen .............................. (im Folgenden "Arbeitgeber", Anschrift: ..............................)
und
Frau/Herrn.............................. (im Folgenden "Arbeitnehmer", Anschrift: ..............................)
wird nachfolgender befristeter Arbeitsvertrag vereinbart:
§ 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses / Tätigkeit / Ort / Vorbehalte
1. Der Arbeitnehmer wird mit Wirkung vom .............................. als .............................. [Tätigkeit] in .............................. [Ort] eingestellt. Der Aufgabenbereich umfasst insbesondere............................... Die einzelnen zum Aufgabenbereich gehörenden Tätigkeiten ergeben sich aus der als Anlage beigefügten und zum Vertrag gehörenden Stellenbeschreibung.
2. Der Arbeitgeber behält sich im Rahmen des Direktionsrechts vor, dem Arbeitnehmer innerhalb des Betriebs oder Unternehmens eine andere, seiner Vorbildung und seinen Fähigkeiten entsprechende gleichwertige Tätigkeit zu übertragen. Der Vorbehalt erstreckt sich auch auf eine Beschäftigung in einem anderen Betrieb, an einem anderen Ort oder vorübergehend auch in einem anderen mit dem Arbeitgeber verbundenen Unternehmen. Die Interessen des Arbeitnehmers sind im Rahmen billigen Ermessens angemessen zu berücksichtigen.
§ 2 Befristung des Arbeitsverhältnisses/ Probezeit / Kündigung / Beendigung
Alternativ
Variante 1: Festgelegtes Enddatum
1. Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des .............................., ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Alternativ
Variante 2: Vertretungsfall Krankheit ohne Enddatum
1. Der Arbeitnehmer wird zum Zweck der Vertretung für die Dauer des krankheitsbedingten Ausfalls (oder: "der Erkrankung" oder: "der Beurlaubung" etc.) von Frau/Herrn .............................. eingestellt. Das Arbeitsverhältnis endet mit Erreichen dieses Zwecks, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Alternativ
Variante 3: Vertretungsfall Krankheit mit Enddatum
1. Der Arbeitnehmer wird zum Zweck der Vertretung für die Dauer des krankheitsbedingten Ausfalls [oder: "der Erkrankung" oder: "der Beurlaubung" etc.] von Frau/Herrn .............................. eingestellt. Das Arbeitsverhältnis endet mit Erreichen dieses Zwecks, spätestens aber zum .............................., ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Alternativ
Variante 4: Vertretungsfall Ausbildung
1. Das Arbeitsverhältnis wird befristet für die Zeit bis .............................., längstens bis zum Ende der Ausbildung der Auszubildenden geschlossen, die in diesem Jahr ihre Abschlussprüfung ablegen.
2. Es wird eine Probezeit von .............................. Monat(en) vereinbart. Während der Probezeit können beide Parteien den Arbeitsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
Alternativ
Variante 1: Nur außerordentliche Kündigung
3. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien nur außerordentlich aus wichtigem Grund gekündigt werden.
Alternativ
Variante 2: Auch ordentliche Kündigung
3. Nach Ablauf der Probezeit ist eine Kündigung für beide Parteien unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß § 622 BGB zulässig. Verlängert sich die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber aus tariflichen oder gesetzlichen Gründen, gilt diese Verlängerung auch für den Arbeitnehmer.
4. Vor Dienstantritt ist die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses für beide Seiten ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
5. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die elektronische Form ist ausgeschlossen.
Alternativ
Variante 1: Kündigungsschutzklage - lange Version
6. Will der Arbeitnehmer im Fall der arbeitgeberseitigen Kündigung geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so gilt hierfür die Frist des § 4 Satz 1 KSchG. Entsprechendes gilt nach § 4 Satz 2 KSchG für den Fall der Änderungskündigung. Bei Versäumung der Frist gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam (§ 7 KSchG). Bei unverschuldeter Versäumung kann die Kündigungsschutzklage innerhalb von zwei Wochen auf Antrag vom Arbeitsgericht nachträglich zugelassen werden.
Alternativ
Variante 2: Kündigungsschutzklage - kurze Version
6. Das bei Kündigungen einzuhaltende Verfahren ergibt sich aus §§ 4 bis 7 KSchG, § 102 BetrVG, § 130 BGB.
§ 3 Arbeitszeit
1. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt .............................. Stunden ohne die Berücksichtigung der Pausen.
Alternativ
Variante 1: Festlegung der Arbeitszeit
2. Die Lage und Verteilung der Arbeitszeit wird vom Arbeitgeber gemäß § 106 GewO nach billigem Ermessen festgelegt; sie verteilt sich wie folgt: .............................. (Angabe Tage und Stunden). Verteilung und Lage der Arbeitszeit können nach billigem Ermessen auch nachträglich abweichend geregelt werden. Dies gilt im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes auch für die Anordnung von Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft sowie Nacht-...