Das ArbZG definiert die Arbeitszeit als die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen.[1] Im Bergbau unter Tage zählen die Ruhepausen zur Arbeitszeit.

Der Arbeitszeitschutz nach dem ArbZG umfasst Vorschriften über die tägliche Höchstarbeitszeit, über die Festlegung der zeitlichen Lage der Arbeitszeit während eines Tages, über Pausen und arbeitsfreie Zeiten nach Ende der täglichen Arbeit sowie über Sonn- und Feiertagsruhe.

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