Kurzbeschreibung
Musterbetriebsvereinbarung über ein Verfahren zur Anordnung sowie zur Leistung von Überstunden und über die Gewährung von Freizeitausgleich für geleistete Überstunden.
Vorbemerkung
Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Festlegung der betrieblichen Arbeitszeit fußt auf zwei Mitbestimmungstatbeständen. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG hat der Betriebsrat über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage mitzubestimmen. Nach dieser Nummer ist das Volumen der geschuldeten Arbeitszeit mitbestimmungsfrei, allein die Verteilung auf die Stunden, Tage oder Wochen ist mitbestimmungspflichtig. Soweit eine tarifliche Regelung nicht besteht, kann das Volumen der Arbeitszeit in einer freiwilligen Betriebsvereinbarung festgehalten werden. Auch hiermit kann das arbeitsvertraglich geschuldete Volumen der Arbeitszeit erweitert oder beschränkt werden.
Zusätzlich hat der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG bei der vorübergehenden Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit mitzubestimmen. Vorübergehende Veränderungen der Arbeitszeit sind auch hinsichtlich ihres Volumens mitbestimmungspflichtig: Hier ist auch die Entscheidung, wie viele Überstunden angeordnet werden dürfen, mitbestimmungspflichtig, nicht nur deren zeitliche Lage.
In allen Fällen besteht das Mitbestimmungsrecht nur innerhalb der gesetzlichen und tariflichen Grenzen.
Annexfragen, wie die Arbeitszeit vergütet wird, sind nach beiden Nummern mitbestimmungsfrei. Ein betriebliches Vergütungsmodell kann nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG mitbestimmungspflichtig sein.
Betriebsvereinbarung zur Überstundenanordnung
Zwischen
.............................................................................
[Name und Adresse],
diese vertreten durch
.............................................................................
[Name des Vertretungsberechtigten]
- nachfolgend "Arbeitgeber" genannt -
und
.............................................................................
[Name und Adresse des Betriebsrats]
und
.............................................................................
dieser vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden
.............................................................................
- nachfolgend "Betriebsrat" genannt -
wird folgende Betriebsvereinbarung zur Überstundenanordnung getroffen:
Präambel
Mit dieser Betriebsvereinbarung regeln die Betriebsparteien einvernehmlich die Grundsätze der wöchentlichen Arbeitszeit. Ziel ist es, einen angemessenen Ausgleich zwischen den Flexibilisierungsbedürfnissen des Betriebs und der Planbarkeit der Mitarbeiter zu gewährleisten.
§ 1 Geltungsbereich
Alternativ
Variante 1: Geltung für alle Mitarbeiter
Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle im Betrieb .................... tätigen Mitarbeiter.
Alternativ
Variante 2: Geltung für einzelne Bereiche
Diese Betriebsvereinbarung gilt nur für Mitarbeiter in den Abteilungen ….............................
Alternativ
Variante 3: Geltung für Teilzeitkräfte
Diese Betriebsvereinbarung gilt auch für Teilzeitkräfte. Für sie gilt der jeweilige Stundenumfang, soweit nicht anders angegeben, pro-rata-temporis.
2. |
Diese Betriebsvereinbarung gilt nicht für die leitenden Angestellten im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG. |
§ 2 Begriffsdefinition
Alternativ
Variante 1: Regelmäßige Arbeitszeit mit Festlegung auf Wochenstunden
Die regelmäßige Arbeitszeit ist die vom Arbeitnehmer geschuldete Arbeitszeit, sie beträgt .......... Wochenstunden.
Alternativ
Variante 2: Regelmäßige Arbeitszeit bei Geltung eines Tarifvertrags mit Regelungen zur Arbeitszeit
Die regelmäßige Arbeitszeit richtet sich nach dem Tarifvertrag ....… in der jeweils gültigen Fassung, dies sind zur Zeit ......... Wochenstunden.
2. |
Überstunden sind die Arbeitszeiten, die innerhalb einer Kalenderwoche die regelmäßige Arbeitszeit überschreiten. |
3. |
Pausen sind spätestens zu Beginn des Arbeitstags festgelegte arbeitsfreie Zeiten. |
§ 3 Zeiterfassung
- Der Arbeitgeber wird die tägliche Arbeitszeit durch ein transparentes, objektives und nachvollziehbares Zeiterfassungssystem für jeden Mitarbeiter erfassen. Die Betriebsparteien haben über die Nutzung des elektronischen Zeiterfassungssystems eine gesonderte Betriebsvereinbarung abgeschlossen.
- Der Betriebsrat erhält monatlich eine Aufschlüsselung der erfassten Arbeitszeit, aus welcher sich insbesondere die Überschreitungen der regelmäßigen Arbeitszeit ergeben.
- Jeder Arbeitnehmer erhält monatlich einen elektronischen Auszug der für ihn erfassten Arbeitszeit.
§ 4 Beginn und Ende der Arbeitszeit
- Die regelmäßige Arbeitszeit ist innerhalb eines Arbeitszeitrahmens zu erbringen. Der Arbeitszeitrahmen umfasst eine Zeitspanne, von Montag bis Freitag von täglich 07:30 Uhr bis 19:00 Uhr.
- Innerhalb dieses Arbeitszeitrahmens richtet sich die konkrete Lage der individuellen regelmäßigen Arbeitszeit nach den betrieblichen Erfordernissen.
- Stehen betriebliche Erfordernisse einer Festsetzung nicht entgegen, kann jeder Arbeitnehmer innerhalb des Arbeit...