Das Wertguthaben ist sicher anzulegen. Es sind Vorkehrungen zu treffen, um das Wertguthaben sowie die darauf entfallenden Gesamtsozialversicherungsbeiträge gegen das Risiko der Insolvenz des Arbeitgebers abzusichern. Dies wird im Rahmen der Betriebsprüfung durch die Rentenversicherungsträger überwacht.

Für den Fall, dass durch eine unzureichende Insolvenzsicherung das Wertguthaben ganz oder teilweise verloren geht, gelten weitreichende Haftungen des Arbeitgebers.

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