1.1 Einfaches Zeugnis
In einem sog. einfachen Zeugnis werden lediglich die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie einzelne regelmäßig durchgeführte Aufgabenbereiche bestätigt. Aussagen über die Leistungen des Arbeitnehmers, seine Führung und sein Verhalten sind im einfachen Zeugnis nicht enthalten.
Muster: Einfaches Zeugnis
Frau Barbara Meier war in unserem Unternehmen vom 1.1.2015 bis zum 31.12.2023 als Sekretärin des Vertriebsleiters beschäftigt und mit folgenden Aufgaben befasst:
- Organisation des Sekretariats,
- Ausführung der Korrespondenz nach Diktat,
- Empfang von Besuchern,
- Telefondienst,
- Terminkoordination sowie
- Vorbereitung und Abrechnung von Dienstreisen.
Freiburg, den 31.12.2023
Unterschrift Geschäftsführung
Weitere Ausführungen werden in dem einfachen Zeugnis nicht gemacht.
Ist ein einfaches Zeugnis erstellt, kann der Beschäftigte verlangen, dass ihm ein qualifiziertes Zeugnis erstellt wird. In diesem Fall muss er das einfache Zeugnis zurückgeben.
1.2 Qualifiziertes Zeugnis
Das qualifizierte Zeugnis enthält neben den Angaben über Art, Inhalt und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses Ausführungen über die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers. Dabei werden die Leistungen und das Verhalten während der gesamten Dauer des Beschäftigungsverhältnisses beurteilt.
Verlangt der Beschäftigte ein qualifiziertes Zeugnis und wurde es ihm ausgestellt, kann er einen Wechsel zu einem einfachen Zeugnis nicht mehr verlangen.
Muster: Qualifiziertes Zeugnis
Frau Barbara Meier war in unserem Unternehmen vom 1.1.2015 bis zum 31.12.2023 als Sekretärin des Vertriebsleiters beschäftigt und mit folgenden Aufgaben befasst:
- Organisation des Sekretariats,
- Ausführung der Korrespondenz nach Diktat und Vorlagen,
- Empfang von Besuchern,
- Telefondienst,
- Terminkoordination sowie
- Vorbereitung und Abrechnung von Dienstreisen.
Frau Meier verfügt über umfassende Fachkenntnisse. Hervorzuheben sind ihre Einsatzfreude, ihre hohe Belastbarkeit, ihre Ausdauer und ihr Fleiß. Auf ihre zuverlässige, umsichtige und gewissenhafte Arbeitsweise war auch in schwierigen Situationen jederzeit Verlass. Dienstliche Belange hat Frau Meier stets voll berücksichtigt und hierbei private Belange zurückgestellt. Sie hat die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt.
Aufgrund ihrer fachlichen Kompetenz und ihrer persönlichen Integrität war Frau Meier sowohl bei ihren Vorgesetzten als auch bei Kolleginnen und Kollegen sehr geschätzt. Ihr persönliches Verhalten war stets einwandfrei.
Frau Meier verlässt uns zum 31.12.2023 auf eigenen Wunsch. Wir bedauern ihre Entscheidung, danken ihr für ihre bisherige Tätigkeit und wünschen ihr weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.
Freiburg, den 31.12.2023
Unterschrift Geschäftsführung