Orientierungssatz

1. Zur Frage, ob es sich bei der Gewerkschaft der Kraftfahrer Deutschlands um eine tariffähige Vereinigung und damit um eine Gewerkschaft handelt.

2. Unter dem Aktenzeichen 6 TaBV 2/96 ist beim LArbG Beschwerde eingelegt worden.

Fundstelle

ArbuR 1996, 242-243 (ST1)

Rechtszug:

nachgehend LArbG Berlin 1996-06-21

6 TaBV 2/96

 

Nachgehend

LAG Berlin (Beschluss vom 21.06.1996; Aktenzeichen 6 TaBV 2/96)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI444369

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