Entscheidungsstichwort (Thema)
Unbezahlte Freistellung für Gewerkschaftstag
Orientierungssatz
Ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit ist dann gegeben, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Berücksichtigung der Interessen des Arbeitgebers an der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers gleichwohl die Freistellung gebieten. Das ist zB für die Teilnahme eines Arbeitnehmers als gewählter Delegierter an einem einwöchigen Gewerkschaftstag grundsätzlich zu bejahen.
Normenkette
Fundstellen
ArbuR 1987, 375-375 (L) |
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