Entscheidungsstichwort (Thema)
Betriebsversammlung - Grenzen der Behandlung tarifpolitischer Themen
Orientierungssatz
1. Voraussetzung für eine zusätzliche Betriebsversammlung ist der betriebliche Bezug von besonderen Gründen, die zu der zusätzlichen Betriebsversammlung geführt haben.
2. Allein das herannahende Ende der tariflichen Friedenspflicht begründet noch keinen betrieblichen Bezug.
Normenkette
BetrVG §§ 45, 74 Abs. 2, § 43 Abs. 1 S. 3
Fundstellen
Haufe-Index 444857 |
BB 1994, 717-718 (T) |
DB 1994, 436 (T) |
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