Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zulässigkeit der Befristung / 3.2.6.2.3 Eingliederungszuschüsse

Edith Gräfl
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 223

Nach der zum 31.12.1997 außer Kraft getretenen Regelung in § 97 Abs. 1 AFG konnte die Arbeitsverwaltung Arbeitgebern zu den Lohnkosten älterer Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse gewähren, sofern sie zusätzlich eingestellt und beschäftigt wurden. Die Regelung diente der zumindest zeitweisen Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze und der Eröffnung vorübergehender Beschäftigungsmöglichkeiten für leistungsschwächere Arbeitnehmer. Dies rechtfertigte die Befristung der Arbeitsverhältnisse mit den älteren Arbeitnehmern für die Dauer der Förderung.[1]

Demgegenüber konnte eine Befristung nicht auf die Gewährung eines Einarbeitungszuschusses nach § 49 AFG a. F. gestützt werden, weil der Einarbeitungszuschuss nicht der Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze oder Beschäftigungsmöglichkeiten diente, sondern dem Ausgleich von Minderleistungen während der Einarbeitung.[2]

 

Rz. 224

Eine § 97 Abs. 1 AFG inhaltsgleiche Regelung gibt es seit dem 1.1.1998 nicht mehr. Seitdem war die Eingliederung von Arbeitnehmern in §§ 217 ff. SGB III geregelt. Nach § 218 Abs. 1 Nr. 3 SGB III in der bis zum 31.12.2003 geltenden Fassung (seit 1.1.2004: § 421f SGB III, der zum 1.5.2007 durch das Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen vom 19.4.2007, BGBl. I S. 538 geändert und inzwischen aufgehoben wurde), konnten für ältere Arbeitnehmer Eingliederungszuschüsse gewährt werden.

Die Förderung nach diesen Vorschriften setzte, anders als die Förderung nach §§ 97 ff. AFG a. F., nicht voraus, dass der Arbeitnehmer zusätzlich eingestellt und beschäftigt wurde. Sie diente daher nicht der Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze und Beschäftigungsmöglichkeiten. Deshalb rechtfertigte die Gewährung eines Eingliederungszuschusses für ältere Arbeitnehmer nach diesen Vorschrifte...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Rahmen-TV, Maler- u. Lackiererhandwerk, Bundesrepublik o ... / §§ 45 - 48 ABSCHNITT VIII Kündigung
    9
  • Anwesenheitsprämie / 3.1 Krankheit und Gesundheit
    3
  • Berufsgenossenschaften / 4 Aufgaben
    2
  • Betriebliche Altersversorgung / 3 Entgeltumwandlung ("Deferred Compensation")
    1
  • Betriebsrat: Kosten / 6 Kosten der Betriebsratswahl
    1
  • Betriebsveranstaltung: Abrechnung der Aufwendungen / 4.2 Ermittlung der Gesamtkosten
    1
  • Elektronische Entgeltersatzleistung (EEL) / Sozialversicherung
    1
  • Inflationsausgleichsprämie / 3 Begünstigter Personenkreis
    1
  • Mindestlohn / 1 Aktuelle Situation
    1
  • Mutterschutz / 6 Kündigungsverbot
    1
  • Seearbeitsgesetz / §§ 73 - 78 Unterabschnitt 7 Heimschaffung und Imstichlassen
    1
  • Arbeitnehmer / 3 Unterscheidung von Arbeitern und Angestellten
    0
  • Bachelorand / 1 Einordnung
    0
  • Beitragsverfahrensverordnung / §§ 7 - 13a Vierter Abschnitt Prüfung beim Arbeitgeber
    0
  • Betriebsvereinbarung / 2 Rechtswirkung
    0
  • Bürgerliches Gesetzbuch / §§ 1018 - 1029 Titel 1 Grunddienstbarkeiten
    0
  • Bulgarien / 2 Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Bulgarien
    0
  • Ehrenamt / 1 Rechtsgrundlagen
    0
  • Ehrenamt / 2 Beitragsrechtliche Behandlung
    0
  • Ehrenamt / 2.3.2 Einnahmen als Bürgermeister
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Personal
Lösungsansätze und Denkanstöße: Die faulen Deutschen
Die faulen Deutschen
Bild: Haufe Shop

Guido Zander ist ausgewiesener Experte für Arbeitszeit und Personalplanung. Er zeigt in seinem neuen Buch, was sich hinter den Mythen und (Schein-)Debatten um die „faulen Deutschen“ verbirgt und was wirklich gegen den Fachkräftemangel hilft.


Newsletter Personal
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lösungen Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Alle Personal Produkte Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren