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Gemäß § 8 Nr. 17 BRTV Bau gilt § 8 nicht für Arbeitgeber mit Betriebssitz im Freistaat Bayern und deren Arbeitnehmer. In Bayern erbringt die UKB, in Berlin die SoKa Berlin anstelle der ULAK Leistungen im Urlaubsverfahren (§ 3 VTV).

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