Rz. 76
Gemäß § 8 Nr. 17 BRTV Bau gilt § 8 nicht für Arbeitgeber mit Betriebssitz im Freistaat Bayern und deren Arbeitnehmer. In Bayern erbringt die UKB, in Berlin die SoKa Berlin anstelle der ULAK Leistungen im Urlaubsverfahren (§ 3 VTV).
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen