Rz. 5
Als gesetzliche Feiertage gelten in den Bundesländern einheitlich
- 1. Januar (Neujahr)
- Karfreitag
- Ostermontag
- 1. Mai (Tag der Arbeit)
- Christi Himmelfahrt
- Pfingstmontag
- 3. Oktober (Tag der deutschen Einheit)
- 25. Dezember (1. Weihnachtsfeiertag)
- 26. Dezember (2. Weihnachtsfeiertag)
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