Bei Auszubildenden in Berufsausbildung mit eigener Wohnung ist als Bedarf ein Pauschalbetrag von 781 EUR anzusetzen.[1] Bei Personen, die während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme im Haushalt der Eltern wohnen, ist ein Bedarf in Höhe von 262 EUR anzusetzen; bei Unterbringung außerhalb des Haushalts der Eltern werden als Bedarf für den Lebensunterhalt 632 EUR zugrunde gelegt.[2]

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