Die EQ muss

  • auf Grundlage eines Vertrags i. S. d. § 26 BBiG durchgeführt werden,
  • auf einen anerkannten Ausbildungsberuf vorbereiten und
  • in Vollzeit oder bei Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen mit mindestens 20 Stunden wöchentlich durchgeführt werden.

Die Inhalte der EQ müssen grundsätzlich geeignet sein, um auf einen Ausbildungsberuf vorzubereiten. Hierzu können z. B. die im Rahmen der Initiative Jobstarter Connect entwickelten Ausbildungsbausteine genutzt werden. Die Zeit der EQ kann auf eine anschließende Berufsausbildung angerechnet werden und damit die Ausbildungsdauer verkürzen.[1]

Vorausgesetzt wird grundsätzlich, dass mindestens 70 % der Gesamtzeit einer EQ im Betrieb durchgeführt werden.

 
Hinweis

Kombination mit Deutschförderkurs und Assistierter Ausbildung möglich

Für ausländische junge Menschen kann die EQ mit einem Berufssprachkurs kombiniert werden. Bei einer entsprechenden tariflichen Vereinbarung genügt es, wenn der betriebliche Zeitanteil mindestens 50 % beträgt. Die EQ kann darüber hinaus mit Maßnahmen der Assistierten Ausbildung [2] verbunden werden, wenn die Maßnahme ohne diese Hilfen nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann.

[2]

S. Abschn. 3.3.

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