Name ......................... Vorname .........................    
geb. am ......................... beschäftigt von ......................... bis .........................
Personal-Nr. ......................... KSt .........................    

Das Arbeitsverhältnis ist am ......................... beendet worden.

Alternativ

Das Arbeitsverhältnis wird zum ......................... beendet.

A: Empfangsbestätigung

Anlässlich der Beendigung meines Arbeitsverhältnisses sind mir folgende Arbeitsunterlagen ausgehändigt worden:

  • Zeugnis
  • Urlaubsbescheinigung
  • Lohnsteuerbescheinigung ......................... [Jahr] / Ersatzbescheinigung
  • Entgeltbescheinigung für die Rentenversicherung
  • Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung
  • Arbeitsbescheinigung gemäß § 312 SGB III
  • .........................

Das mir zur Verfügung gestellte Firmeneigentum ......................... [z. B. Werkzeuge, Unterlagen] habe ich vollständig zurückgegeben. Von den mir überlassenen Unterlagen habe ich keine Abschriften und Vervielfältigungen zurückbehalten.

.............................. ..............................
Ort Datum
.............................. ..............................
Arbeitgeber Arbeitnehmer

B. Erledigungs- und Ausgleichsklausel / Abfindung / Klageverzicht

Ich bestätige, dass mir aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung keine finanziellen Ansprüche mehr zustehen. Ausgenommen von der Abgeltung und Erledigung sind etwaige unverzichtbare Ansprüche wie solche auf den gesetzlichen Mindestlohn.

Alternativ

Für den Fall, dass ein Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht bereits anhängig ist, heißt es:

Ich bestätige, dass mir aus dem Arbeitsverhältnis, seiner Beendigung und dem bei dem Arbeitsgericht .............................. unter dem Aktenzeichen .............................. anhängigen Rechtsstreit keine Ansprüche mehr zustehen. Ausgenommen von der Abgeltung und Erledigung sind etwaige unverzichtbare Ansprüche wie solche auf den gesetzlichen Mindestlohn.

Gegen die Kündigung / Befristung mache ich keinerlei Rechte geltend und werde keine Klage wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erheben.

Alternativ

Für den Fall, dass ein Rechtsstreit bereits anhängig ist, gilt folgender Zusatz:

Ich verpflichte mich, die Klage vor dem Arbeitsgericht .............................. unter dem Aktenzeichen .............................. zurückzunehmen.

Im Gegenzug erhalte ich vom Arbeitgeber für den Verlust des Arbeitsplatzes eine steuerpflichtige Sozialabfindung gem. §§ 9, 10 KSchG in Höhe von .................... EUR brutto, fällig mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses[1]. Der Anspruch ist entstanden und vererblich und wird fällig mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Diese Erklärung habe ich sorgfältig gelesen und verstanden. Auf sozialversicherungsrechtliche Folgen dieser Vereinbarung bin ich hingewiesen worden. Mir ist bekannt, dass für verbindliche und abschließende Auskünfte allein die Bundesagentur für Arbeit zuständig ist. Auf Auskünfte und Informationen durch den Arbeitgeber verzichte ich.

Alternativ

Bei ausländischen Mitarbeitern:

Diese Erklärung wurde mir von .............................. in meine Muttersprache .............................. übersetzt, ich habe sie verstanden. Auf sozialversicherungsrechtliche Folgen dieser Vereinbarung bin ich hingewiesen worden. Mir ist bekannt, dass für verbindliche und abschließende Auskünfte allein die Bundesagentur für Arbeit zuständig ist. Auf Auskünfte und Informationen durch den Arbeitgeber verzichte ich.

Eine Durchschrift habe ich erhalten.

.............................. ..............................
Ort Datum
.............................. ..............................
Arbeitgeber Arbeitnehmer
[1] Jedenfalls, wenn die Anerkennung einer Kündigung vereinbart wird, stellt die Ausgleichsquittung einen kleinen Abwicklungsvertrag dar. Ist dies nicht gewünscht, sollte auf diesen Absatz verzichtet werden. Ein entschädigungsloser Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage in vorformulierten Arbeitsbedingungen ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unwirksam (vgl. BAG, Urteil v. 6.9.2007, 2 AZR 722/06). Es muss daher im Gegenzug eine – evtl. auch geringe – Sozialabfindung oder andere Kompensation (z. B. Verzicht auf Forderungen des Arbeitgebers) vereinbart werden.

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