- Dokument in Textverarbeitung übernehmen
Inhalt/Zweck:
Eine Mobiler-ICT-Karte ist ein Aufenthaltstitel zum Zwecke eines unternehmensinternen Transfers, wenn der ausländische Arbeitnehmer einen für die Dauer des Antragsverfahrens gültigen erteilten Aufenthaltstitel besitzt.
Voraussetzungen:
- Der Arbeitnehmer besitzt eine für die Dauer des Antragsverfahrens in Deutschland gültige ICT-Karte eines anderen EU-Staates.
- Der Arbeitnehmer wird in aufnehmender Niederlassung in Deutschland als Führungskraft, Spezialist oder Trainee tätig.
- Der unternehmensinterne Transfer dauert länger als 90 Tage und
Der ausländische Arbeitnehmer weist einen für die Dauer des unternehmensinternen Transfers gültigen Arbeitsvertrag und erforderlichenfalls ein Abordnungsschreiben vor, worin enthalten sind:
- Einzelheiten zu Ort, Art, Entgelt und zu sonstigen Arbeitsbedingungen für die Dauer des unternehmensinternen Transfers.
- Der Nachweis, dass der ausländische Arbeitnehmer nach Beendigung des unternehmensinternen Transfers in eine außerhalb der Europäische Union ansässige Niederlassung des gleichen Unternehmens oder der gleichen Unternehmensgruppe zurückkehren kann.
Dauer:
Der Transferaufenthalt in Deutschland muss mindestens 90 Tage dauern.
Bei einem kürzeren Aufenthalt ist kein deutscher Aufenthaltstitel erforderlich, sondern es ist das Mitteilungsverfahren nach § 19a AufenthG durchzuführen.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen