Zwischen

...................................

- nachfolgend Arbeitgeber genannt -

und

...................................

- nachfolgend Arbeitnehmer genannt -

wird Folgendes vereinbart:

§ 1 Beginn und Dauer der Vereinbarung

  1. Der Arbeitnehmer wird ab .................... bis .................... vorübergehend zeitlich befristet nach ................................... entsendet. Für die Dauer der Auslandstätigkeit ruht das Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber.
  2. Eine Verlängerung der Beschäftigung im Auslandsunternehmen ist im beiderseitigen Einverständnis möglich und soll spätestens mit einer Frist von .................... Monaten vor Ablauf der Befristung schriftlich vereinbart werden.
  3. Der Arbeitnehmer schließt mit dem Auslandunternehmen einen lokalen ausländischen Arbeitsvertrag ab, der die Bedingungen des Auslandseinsatzes regelt und die üblichen Inhalte eines Arbeitsvertrags (wie insbesondere Vergütung, Arbeitszeit, Aufgabengebiet, Krankheit, Urlaub etc.) enthält.

§ 2 Abberufung und vorzeitige Beendigung

  1. Der Arbeitgeber behält sich vor, die Entsendung vorzeitig zu beenden oder den Arbeitnehmer zwischenzeitlichen aus dem Auslandsunternehmen abzuberufen, soweit der Rückruf aufgrund äußerer Umstände geboten oder aufgrund unternehmensinterner Gründe erforderlich ist. Soweit nicht besondere Dringlichkeit vorliegt, ist eine Ankündigungsfrist von mindestens 12 Wochen einzuhalten.

    Als unternehmensinterne Gründe gelten insbesondere:

    ...........................................................................

    ...........................................................................

  2. Der Arbeitnehmer kann die Entsendung ohne Angabe von Gründen vorzeitig mit eine Ankündigungsfrist von mindestens .................... Wochen beenden, frühestens jedoch zum .....................

§ 3 Wiedereingliederung

  1. Mit Ablauf der Entsendung oder im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Entsendung (§ 2) lebt der ursprüngliche Arbeitsvertrag vom .................... in vollem Umfang wieder auf.
  2. Der Arbeitgeber wird dem Arbeitnehmer eine Stelle anbieten, die seiner während der Entsendung erworbenen zusätzlichen Erfahrung Rechnung trägt. Die Integration im Heimatbetrieb, wird, wenn möglich, mit hoher Priorität verfolgt. Falls die angestrebte Position nicht sofort verfügbar ist, erhält der Arbeitnehmer alternative Arbeitsangebote innerhalb, die sowohl mit den Karrierezielen des Arbeitnehmers und seiner bisherigen Arbeitsausübung als auch mit den Geschäftsbedürfnissen des Arbeitgebers abgestimmt sind. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer gegen vertragliche Pflichten verstößt, die eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitgeber aus wichtigem Grund rechtfertigen.

§ 4 Schlussbestimmungen

  1. Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen Recht, soweit es sich nicht um Vorgänge handelt, die zwingend ausländischem Recht unterliegen. Soweit der Arbeitnehmer im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, wird der Sitz der entsendenden Muttergesellschaft als Gerichtsstand vereinbart.
  2. Nebenabreden und Änderungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden. Eine Nichtbeachtung führt zur Unwirksamkeit entsprechender Regelungen. Ausgenommen hiervon sind Individualvereinbarungen i. S. d. § 305b BGB.
..................................................
Ort, Datum
.................................................. ..................................................
Arbeitgeber Arbeitnehmer

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