Auch für einen Arbeitnehmer, der ins vertragslose Ausland entsandt wird, sind die Voraussetzungen einer Ausstrahlung zu prüfen.

 
Praxis-Beispiel

Arbeitnehmer wird nach Peru entsandt

Ein Arbeitnehmer ist in einem deutschen Unternehmen beschäftigt und wird für ein Bauprojekt nach Peru entsandt. Da die Voraussetzungen einer Ausstrahlung erfüllt sind, gelten für ihn die deutschen Rechtsvorschriften in allen Versicherungszweigen. Da es mit Peru kein Abkommen gibt, kann es auch zu einer Versicherungs- und Beitragspflicht in Peru kommen.

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