Personen, die in Australien arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften" AU/DE 1.[1] Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften des Entsendestaates gelten. Bei Arbeitnehmern wird die Bescheinigung in der Regel von der Krankenkasse ausgestellt, welche die Beiträge zur Rentenversicherung erhält. Eine zusätzliche Ausfertigung der Bescheinigung AU/DE 101 ist an die nachfolgende Stelle zu übersenden:

Superannuation – Bilateral Agreements
Australian Taxation Office
GPO Box 9977
Adelaide SA 5001
Australien

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