BMF, Schreiben v. 20.11.2002, IV D 3 - O 2206 - 14/02, BStBl I 2002, 1333

Bezug: BMF-Schreiben vom 8.10.2002, IV D 3 – O 2206 – 9/02

Automation in der Steuerverwaltung;

Buchungsordnung für die Finanzämter – BuchO

Hiermit gebe ich die mit den Obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmten Änderungen der Buchungsordnung für die Finanzämter – BuchO – bekannt:

  1. In § 2 Nr. 18 wird Satz 2 ersatzlos gestrichen.
  2. In § 10 wird nach Abs. 3 folgender Absatz 4 angefügt:

    „(4) Für die Berechnung der Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen nach § 233a AO erforderliche Aufzeichnungen sind bis zum Ablauf der jeweiligen Festsetzungsfrist vorzuhalten.”.

  3. In § 16 Abs. 3 Satz 4 Nr. 2 wird die Währungsangabe „DM” in „EUR” geändert.
  4. In § 29 Abs. 1 wird die Währungsangabe „DM” in „EUR” geändert.
  5. In § 38 Abs. 4 Nr. 3 werden hinter dem Wort „Steuervergütung” die Worte „von mehr als 2.500 EUR” eingefügt.
  6. In § 58 Abs. 1 wird die Währungsangabe „DM” in „EUR” geändert.
  7. In § 61 Abs. 3 wird die Währungsangabe „DM” in „EUR” geändert.
  8. In § 76 Abs. 1 wird die Währungsangabe „DM” in „EUR” geändert.
  9. In § 95 Abs. 4 Satz 2 werden die Worte „jedoch nicht vor Eintritt der Bestandskraft der Steuerfestsetzung für das Kalenderjahr” ersatzlos gestrichen.
  10. In § 95 Abs. 5 Satz 1 werden die Worte „nach Eintritt der Bestandskraft der Steuerfestsetzung” ersatzlos gestrichen.
  11. § 122 Abs. 7 wird ersatzlos gestrichen.
 

Normenkette

BuchO

 

Fundstellen

BStBl I, 2002, 1333

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