Leitsatz (redaktionell)
1. BetrVerfG § 2 Abs 2 gewährt einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft kein allgemeines, an keine weiteren Voraussetzungen geknüpftes Zutrittsrecht zu dem Betrieb oder zu den Arbeitsplätzen des Betriebes.
Ein Zutrittsrecht besteht nur insoweit, als es zur Wahrnehmung der in dem Betriebsverfassungsgesetz genannten Aufgaben und Befugnisse der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften dient.
Es ist nicht auszuschließen, daß noch andere mit dem Betriebsverfassungsgesetz in Zusammenhang stehende und hierher gehörende Fragen auftreten, die von der im Betriebsverfassungsgesetz enthaltenen Aufzählung der Aufgaben und Befugnisse der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften nicht miterfaßt werden. Ein Zutrittsrecht des Beauftragten der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft besteht auch dann, wenn er Aufgaben wahrzunehmen hat, die in einem inneren Zusammenhang mit dem Betriebsverfassungsgesetz stehen und an deren Lösung die Gewerkschaft ein berechtigtes Interesse hat.
2. Ein generelles Zugangsrecht des Beauftragten der Gewerkschaft kann nicht aus BetrVerfG § 2 Abs 1 hergeleitet werden. Das auf das Betriebsverfassungsgesetz 1972 gestützte Zutrittsrecht der Gewerkschaften muß jedenfalls einen Bezug zu den betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten haben.
3. Im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren ist der Antragsteller befugt, durch seinen Antrag zu bestimmen, welche Fragen er von den Gerichten geklärt haben will (Bestätigung BAG 1965-09-15 1 §bR 3/65 = AP Nr 4 zu § 94 ArbGG 1953).
Orientierungssatz
GG Art 9 Abs 3 und Zutrittsrecht der Gewerkschaften zu den Betrieben.
Normenkette
BetrVG § 2; GG Art. 9 Abs. 3; ArbGG § 8 Abs. 1, § 80 Abs. 1
Verfahrensgang
Hessisches LAG (Entscheidung vom 08.09.1972; Aktenzeichen 5 TaBV 6/72) |
Fundstellen
Haufe-Index 436793 |
BAGE 25, 242-248 (LT1-3) |
BAGE, 242 |
BB 1973, 1437 |
DB 1973, 2146 |
NJW 1973, 2222 |
BetrR 1973, 544 |
SAE 1974, 144 |
WM IV 1973, 1329 |
AP § 2 BetrVG 1972 (LT1-3), Nr 2 |
AR-Blattei, Betriebsverfassung VA Entsch 1 |
AR-Blattei, ES 530.5.1 Nr 1 |
ArbuR 1973, 279 |
ArbuR 1974, 157 |
EzA § 2 BetrVG 1972, Nr 5 |
JZ 1974, 454 |
JuS 1974, 59 |
PraktArbR BetrVG §§ 1-3, Nr 32 |
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