Entscheidungsstichwort (Thema)
Tariföffnungsklausel. Freiwillige Betriebsvereinbarung. Nachwirkung. Betriebliche Übung
Leitsatz (redaktionell)
Eine Absenkung des 13. Monatseinkommens gemäß des Tarifvertrags über die Gewährung eines 13. Monatsgehalts im Baugewerbe kann nur durch eine bestehende Betriebsvereinbarung, nicht durch den Inhalt einer beendeten und lediglich nachwirkenden Betriebsvereinbarung erfolgen.
Normenkette
Verfahrensgang
LAG Niedersachsen (Urteil vom 05.08.2013; Aktenzeichen 10 Sa 40/13) |
ArbG Nienburg (Urteil vom 22.11.2012; Aktenzeichen 2 Ca 304/12) |
Tenor
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 5. August 2013 – 10 Sa 40/13 – aufgehoben.
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Nienburg vom 22. November 2012 – 2 Ca 304/12 – abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 604,36 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5. August 2012 zu zahlen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Von Rechts wegen! |
Gründe
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).
Unterschriften
Schmidt, K. Schmidt, Koch, Rath, Olaf Kunz
Fundstellen
Dokument-Index HI8632545 |
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