Entscheidungsstichwort (Thema)

Auslegung eines Prozessvergleichs. Nachtschicht

 

Leitsatz (redaktionell)

Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe

 

Normenkette

ZPO § 313a

 

Verfahrensgang

Hessisches LAG (Urteil vom 15.11.2013; Aktenzeichen 14 Sa 1620/12)

ArbG Frankfurt am Main (Urteil vom 27.09.2012; Aktenzeichen 19 Ca 299/12)

 

Tenor

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 15. November 2013 – 14 Sa 1620/12 – wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

 

Gründe

Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet.

 

Unterschriften

Linck, Brune, W. Reinfelder, Thiel, Schumann

 

Fundstellen

Dokument-Index HI7614811

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