Entscheidungsstichwort (Thema)

Warengutschein

 

Normenkette

Manteltarifvertrag Einzelhandel Baden-Württemberg, gültig ab 1. Januar 2007, § 19C; GewO § 107 Abs. 2

 

Verfahrensgang

LAG Baden-Württemberg (Urteil vom 24.05.2011; Aktenzeichen 14 Sa 22/11)

ArbG Mannheim (Urteil vom 26.11.2010; Aktenzeichen 6 Ca 110/10)

 

Tenor

1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg – Kammern Mannheim – vom 24. Mai 2011 – 14 Sa 22/11 – aufgehoben.

2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 26. November 2010 – 6 Ca 110/10 – wird zurückgewiesen.

3. Die Kosten der Berufung und der Revision hat die Klägerin zu tragen.

Von Rechts wegen!

 

Gründe

Rz. 1

 Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).

 

Unterschriften

Müller-Glöge, Biebl, Klose, Feldmeier, Reinders

 

Fundstellen

Dokument-Index HI3572517

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